Entlastungsleistung dienen der Entlastung eines Angehörigen (oder einer vergleichbaren Pflegeperson) oder zur Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Der Entlastungsbetrag nach§ 45b SGB XIist eine Leistung der Pflegeversicherung, die jedem Menschen mit Pflegegrad zusteht3 . Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung der Pflegekasse, die als monatliche Sachleistung in Höhe von 131 Euro gewährt wird 3 . Die Entlastungs- und Betreuungsleistung, die mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden, sind durch das jeweilige Landesrecht anerkannt
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und sich wegen Krankheit oder nach einer Operation vorübergehend nicht selbst versorgen können haben Sie Anspruch auf Hilfe im Haushalt. Eine Verordnung für eine Haushaltshilfe bekommen Sie vom behandelnden Arzt. Auf der so genannten medizinischen Notwendigkeitsbescheinigung wird ihr individueller Bedarf und der Zeitraum vermerkt. Die Notwendigkeitsbescheinigung sollte gemeinsam mit dem Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse versandt werden. Laut Gesetz muss der Antrag dann innerhalb von drei Wochen bearbeitet werden.
Maximal 26 Wochen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe, wenn ein Kind bis maximal zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt. Wenn Sie sich vorübergehend aufgrund einer Krankheit vorübergehend nicht selbst versorgen können, endet die Finanzierung der Hilfe nach vier Wochen.
Volljährige Patienten tragen pro Tag zehn Prozent der Kosten einer Haushaltshilfe selbst. Dies sind mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Für Schwangere oder frisch Entbundene, deren Antrag bewilligt wurde, entfällt diese Zuzahlung.
Wir rechnen in der Regel direkt mit der Pflege- oder Krankenkasse ab. Wenn Sie privatversichert oder Selbstzahler sind und keinen Pflegegrad haben, erhalten Sie eine Rechnung.
Die Kosten sind abhängig von der Anzahl der wöchentlichen Stunden und Ihrem individuellen Bedarf. Gerne beraten wir Sie